In Wiesbaden kommt es in Frostperioden gelegentlich vor, dass Abflussrohre einfrieren - besonders in schlecht isolierten Kellern, Garagen oder Außenbereichen. Ein eingefrorenes Rohr lässt sich in den meisten Fällen selbst auftauen, sofern es noch nicht geplatzt ist. Vorsicht ist jedoch geboten: Falsche Methoden können das Rohr beschädigen.
Ist das Rohr wirklich eingefroren?
Erste Anzeichen sind: kein oder nur sehr geringer Wasserablauf bei gleichzeitig funktionierender Wasserzufuhr, sowie ein möglicherweise hörbares Knistern oder Knacken im Rohr bei Kälte. Prüfen Sie, welche Abflüsse betroffen sind und ob ein bestimmter Bereich (z.B. Außenwand, Keller) in Frage kommt.
So tauen Sie ein eingefrorenes Rohr sicher auf
- Kaltwasserhahn leicht öffnen - auflaufendes Schmelzwasser kann so sofort abfließen.
- Betroffenen Bereich mit warmen (nicht heißen) Tüchern umwickeln.
- Einen Heizlüfter oder eine Infrarotlampe in sicherem Abstand auf die Stelle richten.
- Von der am weitesten vom Einfrierort entfernten Stelle Richtung Einfrierzone arbeiten.
- Geduld: Langsames Auftauen verhindert Risse durch thermischen Stress.
Was Sie vermeiden sollten
- Kein offenes Feuer (Lötlampe, Gasbrenner) - Brandgefahr und Risiko von Rissen
- Kein kochendes Wasser direkt auf das Rohr - starker Temperaturschock kann PVC oder Bleileitungen beschädigen
- Kein Ignorieren: Ein eingefrorenes Rohr kann platzen und erhebliche Wasserschäden verursachen
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass das Rohr geplatzt ist?
Feuchte Flecken, Tropfgeräusche oder sichtbare Risse am Rohr sind eindeutige Zeichen. In diesem Fall sofort das Wasser absperren und einen Fachmann in Wiesbaden verständigen.
Wie kann ich das Einfrieren künftig verhindern?
Rohre in unbeheizten Bereichen sollten isoliert werden (Rohrisolierung aus dem Baumarkt). Wenn Sie über längere Zeit weg sind, lassen Sie die Heizung auf Mindesttemperatur laufen und drehen Sie das Wasser nicht komplett ab.
Übernimmt die Versicherung Frostschäden?
Leitungswasserschäden durch Frost sind häufig in der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Prüfen Sie Ihre Policenbedingungen und melden Sie den Schaden umgehend.