Eine Rohrverstopfung in Wiesbaden ist ärgerlich - und die Frage, ob die Versicherung die Kosten übernimmt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt: Die Verstopfung selbst wird selten von der Versicherung bezahlt. Anders sieht es aus, wenn durch die Verstopfung ein Folgeschaden entstanden ist.
Welche Versicherung ist zuständig?
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung greift bei Schäden an der Bausubstanz, die durch austretendes Leitungswasser entstanden sind. Voraussetzung ist, dass Leitungswasserschäden im Vertrag eingeschlossen sind. Die Rohrreinigung selbst wird in der Regel nicht erstattet.
Hausratversicherung
Beschädigte Einrichtungsgegenstände durch Wasseraustritt können über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Auch hier gilt: nur wenn Leitungswasser als Schadensursache versichert ist.
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben (z. B. als Mieter durch unsachgemäße Entsorgung), kann Ihre Haftpflichtversicherung einspringen - und die Kosten für Folgeschäden am Gebäude übernehmen.
Betriebshaftpflicht
Hat ein Handwerksbetrieb den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht, haftet dessen Betriebshaftpflicht.
Was die Versicherung meistens nicht zahlt
- Die reine Rohrreinigung ohne Folgeschaden
- Verstopfungen durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Fremdkörper im Abfluss)
- Abnutzung und altersbedingte Rohrschäden (Verschleiß)
- Schäden durch mangelnde Wartung
So machen Sie Ihren Anspruch geltend
- Schaden sofort fotografisch dokumentieren
- Versicherung unverzüglich benachrichtigen
- Keine eigenmächtigen Reparaturen ohne Freigabe der Versicherung durchführen
- Alle Rechnungen und Kostenbelege aufbewahren
- Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen oder Versicherungsberater einschalten
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Policen
Die Leistungsunterschiede zwischen verschiedenen Versicherungstarifen sind erheblich. In Wiesbaden empfiehlt es sich, die eigene Hausrat- und Gebäudeversicherung gezielt auf den Einschluss von Leitungswasserschäden und Rohrbrüchen zu prüfen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung die Rohrreinigung als Vorbeugungsmaßnahme?
Nein. Vorbeugende Rohrreinigungen werden von keiner Standardversicherung übernommen. Es handelt sich um normale Instandhaltungskosten.
Was ist, wenn die Verstopfung im Gemeinschaftskanal liegt?
Liegt die Ursache im gemeinschaftlichen Leitungsnetz eines Mehrfamilienhauses, ist in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung zuständig - nicht der einzelne Mieter.
Gibt es eine Versicherung, die explizit Rohrverstopfungen abdeckt?
Ja, einige Anbieter bieten sogenannte Hausschutz- oder Haustechnikversicherungen an, die auch Verstopfungsbeseitigungen einschließen. Diese sind jedoch oft teurer und sollten sorgfältig mit dem Leistungsumfang verglichen werden.